Habe ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe?

Habe ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe? Eine Frage, auf die es keine pauschale Antwort gibt, denn es gibt keine starre Einkommensgrenze, die für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe maßgeblich ist. Es kommt z. B. auch darauf an, welche monatlichen Ausgaben der Antragsteller hat, ob er erwerbstätig ist, auf welche verfügbaren Barmittel er zugreifen kann und ob unterhaltspflichtigte Personen, z. B. Kinder, vorhanden sind.

 

Nachfolgend können Sie uns Ihre Angaben anonym übermitteln und wenn Sie es wünschen, melden wir uns bei Ihnen und teilen Ihnen mit, ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe bestehen kann. Bitte beachten Sie, dass für die Prozesskostenhilfe auch entscheidend ist, ob die Rechtsverfolgung hinreichend Aussicht auf Erfolg hat. Hierzu können wir natürlich anhand Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nichts sagen. Bitte verwenden Sie hierfür ggf. unsere Serviceangebote

 

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