Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Leipzig - Mobbing

Was ist Mobbing?

 

Unter Mobbing versteht man in der Regel die systematische Ausgrenzung einer Person durch feindseliges und diskriminierendes Verhalten über die Dauer eines längeren Zeitraumes. Das größte Problem beim Mobbing ist, dass es sich um eine vermeintliche Benachteiligung aus Sicht des Gemobbten handelt. Ob dies über den subjektiven Blickwinkel des Betroffenen auch objektiv zutrifft, ist oftmals schwer zu beurteilen und noch schwerer zu beweisen.

 

Auslöser des Mobbings sind Kommunikationskonflikte, menschliche Unzulänglichkeiten oder Ungerechtigkeiten am Arbeitsplatz und in den Arbeitsbedingungen. Beim Mobbing entsteht eine Situation, in der wenige Beteiligte, eine ganze Abteilung oder sogar die direkten Vorgesetzten bzw. die Unternehmensleitung in dem Gemobbten einen Störenfried oder Querulanten sehen. Nicht selten wird Mobbing durch Krankheit des Betroffenen oder seiner Kündigung beendet, was für das betroffene Unternehmen kostspielig werden kann.

 

Was sagen die Arbeitsgerichte zum Thema Mobbing?

 

Jeder empfindet das Verhalten seines Kollegen oder seines Chefs subjektiv anders. Daher kann es sein, dass ein Arbeitnehmer subjektiv meint, er würde gemobbt, objektiv liegt allerding  "nur" eine im Arbeitsleben übliche Konfliktsituation vor.

 

Wenn es darum geht, zu entscheiden, ob Mobbing vorliegt oder eben nur eine im Arbeitsleben übliche Konfliktsituation sind die Arbeitsgericht gefragt.

 

Lesen Sie hier, wie die Arbeitsgerichte Mobbing definieren.  

 

 

Lesen Sie auch: Schmerzensgeld und Mobbing

 

Was sind die häufigsten Formen des Mobbings?

 

Die Formen des Mobbings sind extrem vielfältig, so dass hier nur folgende Beispiele genannt werden sollen:

 

kränkende und abwertende Blicke und Gesten

falsche oder kränkende Beurteilung der geleisteten Arbeit

völliges Iignorieren des Betroffenen („wie Luft“ behandeln)

die Arbeitsleistung des Betroffenen wird ständig 

ungerechtfertigt kritisiert

 

Welche Auswirkungen hat Mobbing?

 

Auch die Auswirkungen des Mobbings sind vielfältig. Beispielhaft seien genannt:

 

Schlafstörungen und Schweißausbrüche

Herz-Kreislauf-Erkrankungen/ Herz-Kreislauf-Probleme

Erkrankungen der Verdauungsorgane (Magen, Galle)

Tinnitus (Ohrensausen)

Konzentrationsstörungen, Gedächtnisstörungen

Depressionen, Antriebslosigkeit, Weinkrämpfe

paranoide Zustände, Verfolgungswahn

 

Wie kann man sich wehren? 

 

Oft ist es so, dass Mobbing wie ein „Strudel“ wirkt. Das heißt, man wird, ohne es anfänglich richtig zu merken, in eine Mobbingsituation hineingezogen. Sollten Sie eine solche Situation erkennen, sollten möglichst frühzeitig und bevor sich die Fronten verhärten, die bestehenden Probleme angesprochen werden. Dabei ist der Arbeitgeber verpflichtet, sich für den Schutz der Würde, der Persönlichkeit, der Gesundheit und der Gleichberechtigung seiner Arbeitnehmer in seinem Betrieb einzusetzen. Der Arbeitgeber hat gegebenenfalls die Pflicht, gegen mobbende Kollegen zum Beispiel durch Versetzungen, Abmahnungen oder in der Endkonsequenz durch Kündigungen vorzugehen. 

Darüber hinaus kann ein Mobbing-Opfer aber auch die mobbenden Kollegen auf Unterlassung und in extremen Fällen auch auf Schadenersatz in Anspruch nehmen. Hinzu kommt die Möglichkeit, gegen die mobbenden Kollegen Strafanzeige/ Strafantrag zu stellen, da Mobbing-Attacken oft strafrechtliche Tatbestände wie den der Beleidigung, der Verleumdung oder der üblen Nachrede erfüllen.

 

Welche Tipps kann man zum Schutz vor Mobbing geben? 

 

Wer im Zusammenhang mit Mobbing gegen seine Person Rechte herleiten will, trägt die Beweislast, dass der andere zu weit gegangen ist. Daher muss die Beweislage so gut wie möglich gesichert werden. Hierfür können wir folgende Tipps geben:

 

Führen eines „Mobbing-Protokolls“:

Wer gemobbt wurde, sollte über die einzelnen „Mobbing-Aktionen“ ein Protokoll führen. Natürlich kommt einen solchen „Eigennachweis“ nur ein eingeschränkter Beweiswert zu. Ein auf dieses Protokoll gestützter substantiierter Vortrag führt aber in der Regel aber zumindest dazu, dass die Gegenseite (Kollegen oder Arbeitgeber) erst einmal darlegen müssen, weshalb die beschriebenen Vorfälle nicht oder nicht so stattgefunden haben. Der Richter macht sich hieraus vom Gesamtsachverhalt ein Bild und kann dann gegebenenfalls beurteilen, ob sich Widersprüche auftun.

 

Gewinnen Sie Zeugen für sich: 

Gut ist es, wenn Ihnen Zeugen zur Verfügung stehen, die das Mobbingverhalten Ihrer Kollegen bestätigen können. 

 

Sichern sonstiger Beweise: 

Alles, was im Übrigen der Beweisbarkeit des Mobbings dienen könnte, sollten Sie aufheben. Zu denken ist hierbei zum Beispiel an Emails, SMS, schriftliche Notizen, Arbeitsanweisungen, Arbeitseinschätzungen oder Beurteilungen. 

 

Sofern vorhanden, Einschalten des Betriebsrates: 

Der Betriebsrat hat die Pflicht, auf Problemfälle aufmerksam zu machen, zu vermitteln und Änderungen beim Arbeitgeber durchzusetzen. Hier ist es beispielsweise denkbar, dass der Betriebsrat gemeinsam mit dem Arbeitgeber einen Mobbingausschuss bildet, indem Betroffene die Einzelfälle besprechen können und Abwehrstrategien entwickeln.