Urlaub

Hinweis: Das Thema Urlaub ist ein sehr umfangreiches und die Inhalte für diesen Teil der Website werden bis 18.10.2013 online sein . Daher an dieser Stelle zunächst nur die Beantwortung der Frage:

 

Dem Arbeitnehmer steht nach dem 30.06. des Jahres der volle Urlaub zu, wenn das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits mindestens sechs Monate bestanden hat. Somit hat der im Oktober des Jahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidende Arbeitnehmer eine Anspruch auf seinen vollen Urlaub, wenn er zuvor länger als sechs Monate beschäftigt war.

 

Für weitere Informationen zum Urlaub benutzen Sie vorläufig folgenden Link.