Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Leipzig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

unsere Leistungen im Überblick 

 

Beratung und Vertretung von Arbeitgebern u. a. in folgenden Bereichen: 

 

  • Erstellung und Abschluss von Arbeitsverträgen
  • Erstellung und Abschluss von Änderungsverträgen
  • Kündigung von Arbeitsverträgen (betriebs-, personen- und verhaltensbedingt)
  • Änderungskündigungen
  • Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
  • Schadenersatzforderungen gegen Arbeitnehmer
  • Erarbeitung und Durchsetzung von Wettbewerbsverboten
  • Erstellung von Abmahnungen
  • Zeugnisrecht (Beendigungs- und Zwischenzeugnis)
  • Beratung bei Betriebsübergängen, Betriebsveräußerungen, Betriebserwerb
  • Versetzungen von Arbeitnehmern
  • Urlaubsrecht, Urlaubsabgeltungen
  • sämtliche arbeitsrechtliche Forderungsangelegenheiten, insbesondere Abwehr von unberechtigten Lohnforderungen, Schadenersatzforderungen, Urlaubsabgeltungsforderungen, Überstundenforderungen
  • Recht der Arbeitnehmererfindungen, Patente etc.

 

Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern u. a. in folgenden Bereichen:

 

  • Erstellung und Abschluss von Arbeitsverträgen
  • Erstellung und Abschluss von Änderungsverträgen
  • Kündigung von Arbeitsverträgen bei Zahlungsverzug und sonstigen vertraglichen Pflichtverletzungen des Arbeitgebers
  • Vertretung nach Erhalt einer Kündigung (betriebs-, personen- und verhaltensbedingt)
  • Vertretung nach Erhalt einer Änderungskündigung
  • Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
  • Schadenersatzforderungen gegen Arbeitgeber
  • Abwehr von Wettbewerbsverboten
  • Vertretung nach Erhalt einer Abmahnung
  • Zeugnisrecht (Prüfung und Erstellung von Beendigungs- und Zwischenzeugnissen)
  • Beratung bei Betriebsübergängen, Betriebsveräußerungen, Betriebserwerb
  • Versetzungen von Arbeitnehmern
  • Urlaubsrecht, Urlaubsabgeltungen
  • sämtliche arbeitsrechtliche Forderungsangelegenheiten, insbesondere die Geltendmachung von Lohnforderungen, Schadenersatzforderungen, Urlaubsabgeltungsforderungen, Überstundenforderungen, Forderungen aus Annahmeverzugslohn
  • Recht der Arbeitnehmererfindungen, Patente etc.