Freibeträge PKH
Die Freibeträge für die Prozesskostenhilfe ändern sich regelmäßig.
2017 gelten folgende Freibeträge:
- für die Prozesspartei: 473,00 €
- zusätzlich für die erwerbstätige Prozesspartei: 215,00 €
Ist die Prozesspartei zum Unterhalt verpflichtet, sind je nach Alter der Unterhaltsberechtigten folgende weitere Freibeträge abzusetzen:
- Kinder bis zur Vollendung 6. Lebensjahr: 272,00 €
- Kinder vom 7. bis Vollendung 14. Lebensjahr: 333,00 €
- Jugendliche vom 15. bis Vollendung 18. Lebensjahr: 359,00 €
- Erwachsene, Z. B. Ehepartner: 377,00 €