Prozesskostenhilfe Rechtsanwalt Arbeitsrecht Leipzig

Was ist Prozesskostenhilfe?

 

Die Prozesskostenhifle kann die für ein gerichtliches Verfahren entstehenden Kosten aus der Staatskasse erstatten. Es werde nur die eigenen Anwaltskosten und die Gerichskosten übernommen, nicht aber die Kosten der Gegenseite.

 

Wer bekommt Prozesskostenhilfe?

 

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat zwei Voraussetzungen, die vom Gericht geprüft werden:

  1.  Der Rechtssuchende ist aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht im Stande, die Kosten des Verfahrens aufzubringen
  2. Die Verfolgung des Anspruchs hat hinreichend Aussicht auf Erfolg und ist nicht mutwillig
  3.  

Wie wird die Prozesskostenhilfe berechnet?

 

Bei der Berechnung ist vom Prinzip wie folgt vorzugehen:

  1. Ermittlung des Nettoeinkommens
  2. Abzug von Zahlungsverpflichtungen wie z. B. Miete, angemessene Ratenkredite und Unterhaltszahlungen
  3. Abzug gesetzlich vorgesehner Freibeträge für die Prozesspartei und Unterhaltsberechtigte
  4. Ermittlung des verbleibenden Einkommens

Je nachdem wie hoch das verbleibende Einkommen ist, besteht ein Anspruch auf ratenfreie Prozesskostenhilfe oder es müssen auf die von der Staatskasse verauslagten Kosten Raten gezahtl werden.

 

Wo und wie beantrage ich Prozesskostenhilfe?

 

Die Prozesskostenhilfe kann über den Rechtsanwalt beantragt werden. Über den Antrag entscheidet das Prozessgericht.

 

Für die Antragstellung ist ein amtliches Formular erforderlich. Das Formular finden Sie hier:

zp1a.pdf
PDF-Dokument [1.7 MB]

Bitte füllen Sie diese Formular aus und unterschreiben Sie es. Senden Sie das Formular mit den erforderlichen Belegen an uns.

Was passiert, wenn sich meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse ändern?

 

Das Gericht prüft Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse für die Dauer von 4 Jahren in Abständen nach. Ergibt sich eine wesentliche Verbesserung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse, kann es sein, dass es die Rückzahlung der Prozesskostenhilfe oder eine Ratenzahlung anordnet.

Wo kann ich einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe berechnen lassen?

Wenn Sie uns eine E-Mail senden, können wir die erforderlichen Informationen anfordern, damit der Anspruch auf Prozesskostenhilfe berechnet werden kann.

 

Sie können aber auch diesen Prozesskostenhilferechner vewenden.