Kündigungsfristen

 

Was versteht man unter Kündigungsfristen?

 

Verträge auf dem Gebiet des Arbeitsrechts können gekündigt werden, wobei zwischen ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen unterschieden wird.

 

Bei ordentlichen Kündigungen – egal ob durch den Arbeitnehmer oder durch den Arbeitgeber – sind Kündigungsfristen einzuhalten.

 

Das heißt, eine ausgesprochene ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis nicht sofort, sondern „läuft“ noch über einen bestimmten Zeitraum und/oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt weiter. Diesen Zeitraum nennt man Kündigungsfrist.

 

Wo sind die Kündigungsfristen geregelt?

 

Die Kündigungsfristen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind in § 622 BGB geregelt. Sofern im Arbeitsvertrag oder in einem anzuwendenden Tarifvertrag abweichende Kündigungsfristen geregelt sind, so kommen diese zur Anwendung.

 

Sind die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich?

 

Nein! Durch den Arbeitnehmer kann der Arbeitsvertrag – gleichgültig, wie lange er besteht – mit einer Frist von 4 Wochen zum fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonates gekündigt werden. In Tarifverträgen können abweichende Kündigungsfristen vereinbart werden, § 622 Abs. 4 BGB.

 

Auch einzelvertraglich können andere Fristen unter den Voraussetzungen des § 622 VI BGB abweichend vereinbart werden.

 

Welche Kündigungsfristen sind seitens Arbeitgebers einzuhalten?

 

Es kommt darauf an! Entscheidend ist, wie lange das Arbeitsverhältnis bestanden hat. Je länger das Arbeitsverhältnis besteht, je länger ist auch die Kündigungsfrist. Geregelt ist dies in § 622 Abs. 2 BGB.

 

Warum ist es wichtig, dass Kündigungsfristen eingehalten werden?

 

Werden die gesetzlichen, tarifvertraglichen oder auch vereinbarten Fristen nicht eingehalten, so ist die Kündigung deshalb nicht unwirksam. Möglicherweise kann das Arbeitsverhältnis allerdings nicht zu dem Zeitpunkt beendet werden, wie es die kündigende Partei wünscht. Dies kann sowohl für den kündigenden Arbeitnehmer als auch für den kündigenden Arbeitgeber problematisch sein.

 

Kündigt der Arbeitnehmer, so hat er oft schon einen neuen Arbeitsvertag in Aussicht oder sogar schon festabgeschlossen. „Läuft“ dann aber der „alte“ Arbeitsvertrag neben dem neuen weiter, so wird es dem Arbeitgeber in der Regel schwer fallen, beide Verträge zu erfüllen.

 

Für den Arbeitgeber besteht bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist das Problem, dass er dem Arbeitnehmer den vereinbarten Lohn/das Gehalt noch bis zum tatsächlichen Ablauf der Kündigungsfrist weiterzahlen muss.

 

Beispiel: Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende, der Arbeitgeber möchte den Arbeitsvertrag mit Ablauf des 30.11.2010 kündigen, die Kündigung geht dem Arbeitnehmer aber erst am 01.11.2010 zu. In diesem Fall endet das Arbeitsverhältnis nicht wie beabsichtigt zum 30.11.2010, sondern erst zum Ablauf des 31.12.2010. Der Arbeitnehmer erhält daher noch 1 Monat länger Geld und der Arbeitgeber muss diese bezahlen.

 

Was können wir für Sie tun?

 

Ob bei der Kündigung des Arbeitsvertrages die Kündigungsfristen eingehalten worden sind, lässt sich oft nicht ganz so einfach feststellen. Sofern Sie eine Kündigung erhalten haben, prüfen wir im Rahmen der Frage, ob diese wirksam ist auch immer, ob die Kündigungsfristen eingehalten wurden.