Gleichbehandlung oder Diskriminierung?



Was bedeutet Diskriminierung?

 
Eine Diskriminierung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer im Vergleich zu anderen benachteiligend behandelt wird.

 

Eine Diskriminierung ist z .B. wie folgt denkbar:

  • wegen des Alters
  • wegen des Geschlechts
  • wegen der Rasse oder der Herkunft
  • wegen der sexuellen Ausrichtung

 

Welche Fälle kommen in der Praxis oft vor?

 

Eine Diskriminierung liegt oft bereits bei der Stellenauschreibung vor.

 

Wird zum Beispiel "zur Verstärkung unseres jungen Teams" eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter gesucht, so kann darin eine sog. Altersdiskriminierung liegen.

 

Das gleiche gilt, wenn für eine Stelle, die grundsaätzlich sowohl von einer Frau als auch von einem Mann besetzt werden kann, nur ein Mann oder nur eine Frau gesucht wird. Hier kann eine Diskriminierung wegen des Geschlechts vorliegen.

 

Welche Ansprüche bestehen zugunsten des Diskriminierten?

 

Zunächst kann derjenige, der diskriminiert wird, Unterlassung verlangen.

 

Wird eine Bewerbung aufgrund einer Diskriminierung nicht berücksichtigt, seht dem Bewerber gegen den (potenziellen) Arbeitgeber ein Anspruch auf Entschädigung zu, 15 Abs. 2 Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG). Eine Größenordnung für diesen Anspruch ist das dreifache der avisierten monatlichen Bruttovergütung.