Freibeträge PKH

Die Freibeträge für die Prozesskostenhilfe ändern sich regelmäßig.

 

2017 gelten folgende Freibeträge:

 

  1. für die Prozesspartei: 473,00 €
  2. zusätzlich für die erwerbstätige Prozesspartei: 215,00 €

 

Ist die Prozesspartei zum Unterhalt verpflichtet, sind je nach Alter der Unterhaltsberechtigten folgende weitere Freibeträge abzusetzen:

 

  • Kinder bis zur Vollendung 6. Lebensjahr: 272,00 €
  • Kinder vom 7. bis Vollendung 14. Lebensjahr: 333,00 €
  • Jugendliche vom 15. bis Vollendung 18. Lebensjahr: 359,00 €
  • Erwachsene, Z. B. Ehepartner: 377,00 €