Praktikumsvertrag

 

Was ist ein Praktikumsvertrag?



Ein Praktikant ist in aller Regel vorübergehend in einem Betrieb praktisch tätig, um sich die zur Vorbereitung auf einen Beruf notwendigen praktischen Kenntnisse und Erfahrungen anzueignen, vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 24.04.2008, Az.: 10 Sa 782/07. Zwar verlangt das BAG für ein Praktikantenverhältnis keine systematische
Berufsausbildung, es muss aber der Ausbildungszweck im Vordergrund stehen. Dies
wiederum bedeutet, dass bei einer Gegenüberstellung der Anteile usbildungszweck“
und „für den Betrieb erbrachte Leistung und Arbeitsergebnisse“ das Erlenen
praktischer Kenntnisse und Erfahrungen deutlich überwiegen muss.

 

Wo liegt das Problem?



Häufig ist es so, dass im Rahmen von Aus- und Weiterbildungen zum einem
mit einem Bildungsträger – oft eine sog. Berufsbildungsinstitut – ein Vertrag
über die theoretische Ausbildung geschlossen wird. Die praktische Ausbildung
wird über einen Praktikumsbetrieb über einen sog. Praktikumsvertrag
organisiert. Nicht selten kommt es dabei vor, dass der Aus- oder
Weiterzubildende nur eine sehr geringe Aufwandsentschädigung erhält und hierfür
wie eine Vollzeitkraft 40 h/Woche arbeiten muss und die auszuführenden Arbeiten
in keinem Zusammenhang mit der Praktikumsausbildung stehen. Auch die Vertragsbestimmungen in den Praktikumsverträgen sind vielfach ähnlich denen in „normalen“ Arbeitsverträgen. So müssen zum Beispiel Krankheiten gemeldet oder Urlaub angekündigt werden. Im Ergebnis arbeiten die betreffenden Aus- oder Weiterzubildenden für einen „Hungerlohn“ wie eine vollwertige Arbeitskraft.

 

Welche Ansprüche sind in solchen Fällen
denkbar?



Für den Praktikanten sind hier vor allem finanzielle Ansprüche denkbar.
Diese Ansprüche belaufen sich – vereinfacht gesagt -
in der Höhe auf eine Arbeitsentgelt, was das Arbeitgeber üblicherweise
für einen Mitarbeiter mit dem jeweiligen Aufgabenbereich hätte zahlen müssen. Durch den Arbeitgeber müssen darüber hinaus u. U. auch Beiträge zu den Sozialversicherungen und die Lohsteuer nachentrichtet werden.